Discussion:
Emanzen heulen: Thüringen: Gericht kippt Frauenquotenregel für Landtagswahl
(zu alt für eine Antwort)
Das stille Örtchen
2020-07-15 11:53:31 UTC
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Weimar (dpa). Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das
Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für
Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im
vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz
beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das
Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit
und Chancengleichheit, hieß es zur Begründung des Urteils am Mittwoch in
Weimar. „Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und
dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht“, sagte der Präsident des
Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.



Hurra, die Emanzen heulen!

Jetzt das Frauenwahlrecht kassieren! :)

Oertchen
Ole Jansen
2020-07-15 13:36:37 UTC
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Post by Das stille Örtchen
Weimar (dpa). Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das
Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für
Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im
vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz
beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das
Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit
und Chancengleichheit, hieß es zur Begründung des Urteils am Mittwoch in
Weimar. „Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und
dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht“, sagte der Präsident des
Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.
Hurra, die Emanzen heulen!
Jetzt das Frauenwahlrecht kassieren! :)
Wer 100% haben will muss 300% fordern. Habe ich bei den Grünen
und der Gewerkschaft gelernt... :-P

O.J.
Bernd Meier
2020-07-15 18:41:12 UTC
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Post by Das stille Örtchen
Weimar (dpa). Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das
Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für
Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im
vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz
beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das
Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit
und Chancengleichheit, hieß es zur Begründung des Urteils am Mittwoch in
Weimar. „Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und
dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht“, sagte der Präsident des
Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.
Hurra, die Emanzen heulen!
Jetzt das Frauenwahlrecht kassieren! :)
Oertchen
Dis AFD schützt uns vor dem Femifaschismus und setzt sich für den
Rechtsstaat ein!
Heinz Schmitz
2020-07-16 09:28:33 UTC
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Post by Bernd Meier
Post by Das stille Örtchen
Weimar (dpa). Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das
Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für
Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im
vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz
beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das
Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit
und Chancengleichheit, hieß es zur Begründung des Urteils am Mittwoch in
Weimar. „Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und
dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht“, sagte der Präsident des
Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.
Hurra, die Emanzen heulen!
Jetzt das Frauenwahlrecht kassieren! :)
Oertchen
Dis AFD schützt uns vor dem Femifaschismus und setzt sich für den
Rechtsstaat ein!
Linke, Grinke, und Sozen, machen aus ihrem "Kampf gegen Rächts"
eine Willkommenskultur.

Grüße,
H.

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