Wandel
2019-11-26 06:33:43 UTC
Wolfgang Meins / 26.11.2019
Verfassungsgericht ebnet Weg für bedingungsloses Grundeinkommen
Zwar wurde in den Medien das am 5. November vom Bundesverfassungs-
gericht (BVG) ergangene Urteil in Sachen Sanktionen gegen Hartz-
IV Bezieher durchaus gewürdigt. Dass damit aber de facto eine
Art bedingungsloses Grundeinkommen kreiert wurde, blieb in
der öffentlichen Diskussion bisher unberücksichtigt.
Jedenfalls kann jetzt jeder gegenwärtige oder zukünftige Bezieher
von Hartz IV – oder wie es amtlich korrekt heißt: Arbeitslosen-
geld II (ALG II) – ganz offen und direkt auf dem Amt erklären,
Null-Bock auf Arbeit zu haben und jedes Arbeitsangebot sowie
jede qualifizierende Maßnahme ablehnen zu wollen. Trotzdem
muss dem Bezieher oder Antragsteller dann zunächst der Regel-
satz von derzeit 424 Euro gewährt werden. Einschließlich der
sogenannten Leistungen für Mehrbedarfe, also für Unterkunft,
Heizung und Nebenkosten sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung.
Hat sich das Amt dann nach einigen Monaten und sorgfältiger
Prüfung vergewissert, dass es der „Kunde“ ernst mit seiner
ablehnenden Haltung meint, kann es ihm den Regelsatz um
30 Prozent kürzen, aber maximal für drei Monate. Eine
längere Kürzungsdauer hat das BVG mit seinem Urteil
kategorisch ausgeschlossen. Nach dieser Frist geht das
ganze Theater wieder von vorne los: Hartz-IV-Höchstsatz,
Prüfung, Kürzung um 30 Prozent für drei Monate. Im Extremfall
bis zum altersbedingten Ende der Erwerbsfähigkeit. Dann greift
die Grundsicherung.
Bisher konnte die Agentur für Arbeit bei fehlender oder wieder-
holt ungenügender Kooperation eine Minderung des Regelsatzes
auch um 60 oder gar 100 Prozent verfügen, gegebenenfalls
auch für länger als drei Monate. Sogar die Leistungen für
Mehrbedarfe konnten völlig gestrichen werden. Das alles
ist nun nicht mehr zulässig, da nach Meinung des BVG
nicht verfassungskonform.
[....]
In seinem Urteil gesteht das BVG dem Staat – nach gesetzlicher
Neuregelung – zwar grundsätzlich zu, auch härtere Sanktionen als
Abzüge von 30 Prozent durchzusetzen. Gleichzeitig errichtet es
dafür aber dermaßen hohe Hürden – etwa den schlüssigen Beweis,
dass 60 Prozent Abzug wirksamer als 30 Prozent sind und
Totalentzug wirksamer als 60 Prozent –, dass es eines extrem
versierten, engagierten und motivierten Gesetzgebers bedürfte,
um diesen Ansprüchen zumindest nahezukommen. Und ein solcher
Gesetzgeber, das weiß unser ja schon seit geraumer Zeit zum
Opportunismus neigendes BVG natürlich genau, ist nicht in Sicht.
Dafür aber jede Menge Claqueure, die jetzt darauf drängen, auch
noch die letzte Sanktion zu Fall zu bringen, um ein bedingungs-
loses Grundeinkommen für Arbeitsunwillige zu schaffen.
Quelle:
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_ebnet_weg_fuer_bedingungsloses_grundeinkomm
Wenn es um die GEZ-Gagen der ZDF-Beamten "Staatskünstler*innen"
geht, dann ist das deutschen Verfassungericht nicht so zimperlich:
04. April 2016
Rundfunkgebühren
Erste GEZ-Verweigererin sitzt im Gefängnis
https://www.stern.de/wirtschaft/news/rundfunkgebuehren--erster-gez-verweigerer-sitzt-im-gefaengnis-6777680.html
9. 5. 2018
Gefängnis bei GEZ-Beitragsverweigerung
Rundfunkanstalten in der Klemme
Weil er keinen Rundfunkbeitrag zahlt, liegt gegen einen
Lübecker ein Haftbefehl vor.
https://taz.de/Gefaengnis-bei-GEZ-Beitragsverweigerung/!5501422/
10. Juli 2018
Wegen 463 Euro Rundfunkbeitrag soll er ins Gefängnis
https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/apensen/c-panorama/wegen-463-euro-rundfunkbeitrag-soll-er-ins-gefaengnis_a115840
usf.
Verfassungsgericht ebnet Weg für bedingungsloses Grundeinkommen
Zwar wurde in den Medien das am 5. November vom Bundesverfassungs-
gericht (BVG) ergangene Urteil in Sachen Sanktionen gegen Hartz-
IV Bezieher durchaus gewürdigt. Dass damit aber de facto eine
Art bedingungsloses Grundeinkommen kreiert wurde, blieb in
der öffentlichen Diskussion bisher unberücksichtigt.
Jedenfalls kann jetzt jeder gegenwärtige oder zukünftige Bezieher
von Hartz IV – oder wie es amtlich korrekt heißt: Arbeitslosen-
geld II (ALG II) – ganz offen und direkt auf dem Amt erklären,
Null-Bock auf Arbeit zu haben und jedes Arbeitsangebot sowie
jede qualifizierende Maßnahme ablehnen zu wollen. Trotzdem
muss dem Bezieher oder Antragsteller dann zunächst der Regel-
satz von derzeit 424 Euro gewährt werden. Einschließlich der
sogenannten Leistungen für Mehrbedarfe, also für Unterkunft,
Heizung und Nebenkosten sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung.
Hat sich das Amt dann nach einigen Monaten und sorgfältiger
Prüfung vergewissert, dass es der „Kunde“ ernst mit seiner
ablehnenden Haltung meint, kann es ihm den Regelsatz um
30 Prozent kürzen, aber maximal für drei Monate. Eine
längere Kürzungsdauer hat das BVG mit seinem Urteil
kategorisch ausgeschlossen. Nach dieser Frist geht das
ganze Theater wieder von vorne los: Hartz-IV-Höchstsatz,
Prüfung, Kürzung um 30 Prozent für drei Monate. Im Extremfall
bis zum altersbedingten Ende der Erwerbsfähigkeit. Dann greift
die Grundsicherung.
Bisher konnte die Agentur für Arbeit bei fehlender oder wieder-
holt ungenügender Kooperation eine Minderung des Regelsatzes
auch um 60 oder gar 100 Prozent verfügen, gegebenenfalls
auch für länger als drei Monate. Sogar die Leistungen für
Mehrbedarfe konnten völlig gestrichen werden. Das alles
ist nun nicht mehr zulässig, da nach Meinung des BVG
nicht verfassungskonform.
[....]
In seinem Urteil gesteht das BVG dem Staat – nach gesetzlicher
Neuregelung – zwar grundsätzlich zu, auch härtere Sanktionen als
Abzüge von 30 Prozent durchzusetzen. Gleichzeitig errichtet es
dafür aber dermaßen hohe Hürden – etwa den schlüssigen Beweis,
dass 60 Prozent Abzug wirksamer als 30 Prozent sind und
Totalentzug wirksamer als 60 Prozent –, dass es eines extrem
versierten, engagierten und motivierten Gesetzgebers bedürfte,
um diesen Ansprüchen zumindest nahezukommen. Und ein solcher
Gesetzgeber, das weiß unser ja schon seit geraumer Zeit zum
Opportunismus neigendes BVG natürlich genau, ist nicht in Sicht.
Dafür aber jede Menge Claqueure, die jetzt darauf drängen, auch
noch die letzte Sanktion zu Fall zu bringen, um ein bedingungs-
loses Grundeinkommen für Arbeitsunwillige zu schaffen.
Quelle:
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_ebnet_weg_fuer_bedingungsloses_grundeinkomm
Wenn es um die GEZ-Gagen der ZDF-Beamten "Staatskünstler*innen"
geht, dann ist das deutschen Verfassungericht nicht so zimperlich:
04. April 2016
Rundfunkgebühren
Erste GEZ-Verweigererin sitzt im Gefängnis
https://www.stern.de/wirtschaft/news/rundfunkgebuehren--erster-gez-verweigerer-sitzt-im-gefaengnis-6777680.html
9. 5. 2018
Gefängnis bei GEZ-Beitragsverweigerung
Rundfunkanstalten in der Klemme
Weil er keinen Rundfunkbeitrag zahlt, liegt gegen einen
Lübecker ein Haftbefehl vor.
https://taz.de/Gefaengnis-bei-GEZ-Beitragsverweigerung/!5501422/
10. Juli 2018
Wegen 463 Euro Rundfunkbeitrag soll er ins Gefängnis
https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/apensen/c-panorama/wegen-463-euro-rundfunkbeitrag-soll-er-ins-gefaengnis_a115840
usf.